unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen der Agentur IsarTeam und ihrem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Sondervereinbarungen oder abweichende Regelungen gelten, wenn sie bei Auftragserteilung schriftlich festgelegt werden.

1. Urheberrecht und Nutzungsrechte

1.1 Die Entwürfe (auch Reinzeichnungen, Testsoftware etc.) dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung der Agentur IsarTeam weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nach­ahmung ist unzulässig.

1.2 Bei Verstoß gegen Punkt 1.1 hat der Auftraggeber der Agentur IsarTeam eine Vertragsstrafe in Höhe von 200 Prozent der vereinbarten Vergütung zu zahlen.

1.3 Die Agentur IsarTeam überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nicht anders vereinbart, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Die Agentur IsarTeam bleibt in jedem Fall, auch wenn sie das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, ihre Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung zu verwenden.

1.4 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Agentur IsarTeam und Auftrag­geber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.

1.5 Die Agentur IsarTeam hat das Recht, auf den Vervielfältigungsstücken (Hard- und Softcopies) als Urheber genannt zu werden. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, der Agentur IsarTeam eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht der Agentur IsarTeam, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.

2. Vergütung

2.1 Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.

2.2 Die Vergütungen sind bei Lieferung der Entwürfe fällig. Werden die Entwürfe in Teilen abgenommen, so ist bei der Abnahme der ersten Teillieferung eine Teilvergütung zu zahlen, die wenigstens die Hälfte der Gesamtvergü­tung beträgt.

2.3 Werden die Entwürfe und fertigen Arbeiten erneut oder in größerem Umfang als ursprünglich vorgesehen genutzt, so ist der Auftraggeber verpflichtet, eine Vergütung für die zusätzliche Nutzung zu zahlen.

3. Fremdleistungen

3.1 Die Agentur IsarTeam ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftragsgebers zu bestellen.

Erforderlichenfalls ist der Auftraggeber verpflichtet, der Agentur IsarTeam hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

3.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung der Agentur IsarTeam abgeschlossen wer­den, ist der Auftraggeber verpflichtet, die Agentur IsarTeam im Innenverhältnis von sämtlichen Verpflichtungen freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluß ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.

4. Eigentum, Rückgabepflicht

4.1 An Entwürfen (auch Reinzeichnungen, Testsoftware etc.) werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentums­rechte übertragen. Die Originale sind der Agentur IsarTeam spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.

4.2 Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.

5. Herausgabe von Daten

5.1 Die Agentur IsarTeam ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftrag­geber, dass die Agentur IsarTeam ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und ggf. geson­dert zu vergüten.

5.2 Hat die Agentur IsarTeam dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung der Agentur IsarTeam verändert werden.

5.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.

5.4 Die Agentur IsarTeam haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung der Agentur IsarTeam ist ausgeschlossen, bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.

6. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster

6.1 Der Auftraggeber legt der Agentur IsarTeam vor Ausführung der Vervielfältigung Korrekturmuster vor.

6.2 Soll die Agentur IsarTeam die Produktionsüberwachung durchführen, schließt sie mit dem Auftraggeber darüber eine schrift­liche Vereinbarung ab. Führt die Agentur IsarTeam die Produktionsüberwachung durch, entscheidet sie nach eigenem Ermessen und gibt entsprechende Anweisungen.

6.3 Von allen vervielfältigten Arbeiten, sofern sie im Druckverfahren hergestellt wurden, überlässt der Auftraggeber der Agentur IsarTeam zehn einwandfreie Muster unentgeltlich.

7. Haftung

7.1 Die Agentur IsarTeam haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren.

7.2 Die Zu- und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Aufraggebers.

7.3 Mit Abnahme des Werkes übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.

7.4 Die Agentur IsarTeam haftet nicht für die wettbewerbs- und markenzeichenrechtliche Zulässigkeit und Eintragungsfähigkeit ihrer Entwürfe und sonstigen Designarbeiten.

7.5 Rügen und Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich bei der Agentur IsarTeam geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

8. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen

8.1 Im Rahmen des Auftrags besteht für die Agentur IsarTeam Gestaltungsfreiheit. Überlassene Vorlagen die z.B. programmiertechnisch umgesetzt werden, können programmierbedingt abweichen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.

8.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Agentur IsarTeam eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann sie auch Schadensersatzansprüche geltend machen.

8.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller der Agentur IsarTeam übergebenen Vorlagen berechtigt ist, und/oder dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt, oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber der Agentur IsarTeam im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen frei.

9. Schlussbestimmungen

9.1 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz der Agentur IsarTeam (München) als Gerichtsstand vereinbart.

9.2 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirkung der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.